Verkehrsstrafrecht
Das Verkehrsstrafrecht dient der Sicherheit des Straßenverkehrs.
Zu den wichtigsten Delikten zählen:
• Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
• Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315b StGB
• Fahren unter Einfluss von Alkohol und Drogen, § 316 StGB
• Vollrausch, § 323a StGB
• Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
• Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. Fahren trotz Fahrverbot, § 21 StVG
• Kennzeichenmissbrauch, § 22 StVG
• Fahren ohne Haftpflichtversicherungsschutz, § 6 PflVG
• Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB
Auch im Verkehrsstrafrecht gilt: Schweigen Sie! Machen Sie keine Angaben zur Sache! Als Strafverteidiger in Berlin berate und vertrete ich Sie kompetent und engagiert.
Strafverteidiger Berlin - Verkehrsstrafrecht ist eine Internetseite von Rechtsanwalt Florian Schoenrock.