Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht dient der Sicherheit des Straßenverkehrs.

Zu den wichtigsten Delikten zählen:

Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315b StGB
Fahren unter Einfluss von Alkohol und Drogen, § 316 StGB
Vollrausch, § 323a StGB
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. Fahren trotz Fahrverbot, § 21 StVG
Kennzeichenmissbrauch, § 22 StVG
Fahren ohne Haftpflichtversicherungsschutz, § 6 PflVG
Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB

Auch im Verkehrsstrafrecht gilt: Schweigen Sie! Machen Sie keine Angaben zur Sache! Als Strafverteidiger in Berlin berate und vertrete ich Sie kompetent und engagiert.

Strafverteidiger Berlin - Verkehrsstrafrecht ist eine Internetseite von Rechtsanwalt Florian Schoenrock.