Rechtsanwalt Florian Schoenrock - Strafverteidiger Berlin

"Alles, was von einem Rechtsanwalt erwartet wird, und alles, was er können muss, wird wie unter einem Brennglas gebündelt, wenn er in Strafsachen tätig wird. Nirgendwo wird die anwaltliche Aufgabe in unserer Gesellschaft so deutlich wie in einem Strafverfahren. Nirgendwo wird der Mandant existenzieller durch staatliche Macht bedroht als im Strafgerichtssaal. Nirgendwo ist der Anwalt eindringlicher aufgefordert, seinem Mandanten unnachgiebig Beistand zu leisten. Die Verantwortung des Strafverteidigers ist groß, seine Fähigkeiten sind in besonderem Maße gefordert."
                 - Rechtsanwalt Dr. Ulrich Sommer, DAV RG 12. Auflage

Dieser großen Verantwortung bin ich mir als Strafverteidiger bei der Bearbeitung meiner Mandate stets bewusst. Für die Betroffenen ist ein Strafverfahren ein einschneidendes Erlebnis. Der Schock, plötzlich mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert zu sein, sitzt bei den Betroffenen tief. Egal ob der Beschuldigte schuldig oder unschuldig ist, egal wie schwer der Tatvorwurf ist, ein Strafverfahren wirkt sich immer negativ für den Betroffenen aus, sofern nicht von Anfang entschieden gegen diesen Negativtrend gesteuert wird. Als Strafverteidiger ist es meine Aufgabe und mein Anliegen Ihre Recht zu wahren und Ihre Würde zu erhalten.

Sollten Sie sich mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sehen, gleich welcher Art, sollten Sie frühzeitig Kontakt zu einem Strafverteidiger aufnehmen. Ein Strafverteidiger wird für Sie zunächst Akteneinsicht beantragen um dann das weitere Vorgehen mit Ihnen zu planen. Als Beschuldigter steht Ihnen das Recht zu sich nicht zu den Vorwürfen zu äußern. Von diesem Recht sollten Sie unbedingt Gebrauch machen und sich nicht zu den Vorwürfen äußern. Sollten Sie sich zu dem Vorwurf äußern wollen sprechen Sie mit Ihrem Strafverteidiger. Ihr Strafverteidiger wird mit Ihnen die Möglichkeiten einer Einlassung besprechen. Als Strafverteidiger in Berlin stehe ich Ihnen in all diesen Situationen zur Seite.

Strafverteidiger Berlin ist eine Internetseite von Rechtsanwalt Florian Schoenrock.

Der Ablauf des Strafverfahrens - Strafverteidiger Berlin

Bei einem strafrechtlichen Vorwurf nimmt zunächst die Polizei, als Gehilfsperson der Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen auf. Hierzu bedarf es eines sogenannten Anfangsverdachts mit dem das Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. 

Sollten Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sein, so erhalten Sie in der Regel eine Vorladung als Beschuldigter. Mit dieser gewährt Ihnen der Staat rechtliches Gehör. Bereits hier sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und einen Strafverteidiger konsultieren um durch diesen Akteneinsicht in die amtlichen Ermittlungsakten zu beantragen.

Der Strafverteidiger kann, nach erfolgter Akteneinsicht, den aktuellen Verfahrensstand mit Ihnen besprechen. Aus den Akten wird ersichtlich welche Zeugen gehört wurden und welche sonstigen Beweismittel zur Verfügung stehen. Der Strafverteidiger kann dann für Sie eine Einlassung abgeben oder gegebenenfalls die Einstellung des Verfahrens beantragen. Geht die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren von einem hinreichenden Tatverdacht aus, so wird sie Anklage erheben. Die Anklageschrift wird Ihnen dann zugestellt und Ihnen wird in der Regel die Möglichkeit gegeben Beweisanträge zu stellen. Auch hier empfiehlt es sich einen Strafverteidiger hinzuzuziehen. Der Strafverteidiger kann im nun folgenden Zwischenverfahren einen Antrag auf Nichteröffnung stellen und Ihren Standpunkt der Dinge vortragen. 

Sollte das Verfahren, durch Zulassung der Anklageschrift, eröffnet werden erhalten Sie eine Ladung zur Hauptverhandlung. Ihr Strafverteidiger übernimmt nun die Vertretung in der Hauptverhandlung und kann Beweisanträge stellen oder im Falle einer geständigen Einlassung auf ein mildes Urteil hinwirken.

Die Verteidigungsstrategien die sich in einem Strafverfahren bieten sind vielseitig. Es empfiehlt sich eng und vertrauensvoll mit dem Strafverteidiger zusammenzuarbeiten um das bestmögliche Ergebnis für Sie und Ihre Situation zu erzielen.

Die Kosten der Strafverteidigung bemessen sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder werden aufgrund einer Vergütungsvereinbarung individuelle abgesprochen. Scheuen Sie sich nicht Ihren Strafverteidiger direkt auf die Kosten des Verfahrens bzw. der Vertretung durch den Strafverteidiger anzusprechen. Strafverteidigung ist Vertrauenssache und dies gilt selbstverständliche auch für monetäre Angelegenheiten.

Das Strafverfahren kann aber in bestimmten Fällen auch im Strafbefehlsverfahren ablaufen. Auch hierzu steht Ihnen Ihr Strafverteidiger zur Seite. Ihr Strafverteidiger kann z.B. einen beschränkten Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen und beantragen, durch Beschluss zu entscheiden, so dass Ihnen eine eventuell unangenehme Hauptverhandlung erspart bleibt.

Egal mit welchem strafrechtlichen Problem Sie sich konfrontiert sehen. Als Ihr Strafverteidiger stehe ich Ihnen mit Rat und Erfahrung kompetent zu Seite. Auf meiner Strafverteidiger-Internetseite habe ich einige nützliche Informationen zusammengestellt. Nehmen Sie sich die Zeit um sich über meine Arbeit zu informieren. Gerne unterstütze ich Sie, als Ihr Strafverteidiger, bei der Bewältigung Ihrer strafrechtlichen Probleme.

Rechtsanwalt Florian Schoenrock - Strafverteidiger Berlin
Alt- Moabit 23a
10559 Berlin
Telefon: +49 30 39 88 95 88
Telefax: +49 30 39 88 95 88
E-Mail: info@anwalt-schoenrock.de
www.strafverteidigerberlin.org