Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht ist Sonderstraf- und Sonderverfahrensrecht für junge Menschen. Es Jugendstrafrecht kommt für Jugendliche (14- 17 Jahre) immer zur Anwendung, während  es bei Heranwachsenden (18- 20 Jahre) weiterer Voraussetzungen bedarf. Ziel der Strafe im Jugendstrafrecht ist es ein Erziehungsdefizit auszugleichen. Es wird dabei davon ausgegangen, dass sich der Jugendliche oder der Heranwachsende noch in einem lernfähigen Alter befindet und durch erzieherische Einwirkung von weiteren Straftaten abgehalten werden kann. Im Vordergrund steht der Täter und nicht die Tat.

Das JGG kennt keine eigenen Straftatbestände, sondern knüpft an die im Strafgesetzbuch normierte Tat mit seinen eigenen Rechtsfolgen an. Zu den Rechtsfolgen zählen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und die Jugendstrafe.

 Der Strafverteidiger ist im Jugendstrafrecht im besonderen Maße gefordert. Er steht dem jungen Täter zur Seite und unterstützt Ihn bei der Wiedergutmachung der Tat und kann evtl. Wege aufzeigen, die an einer möglichen Verurteilung vorbeiführen.

Der Strafverteidiger kann frühzeitig auf den Jugendlichen und seine Erziehungsdefizite einwirken. Wenn sich ein jugendlicher seines Fehlverhaltens bereits im Gespräch beim Strafverteidiger bewusst ist kann er effektiv an einer Wiedergutmachung der Tat arbeiten, bzw. das Geschehene verarbeiten und so dem Richter oder der Richterin in der späteren Verhandlung zeigen, dass  er sein Fehlverhalten erkannt hat und dass er bemüht ist das Erziehungsdefizit, welches der Anlass für die Tat war, auszugleichen.

 Zudem ist besonders bei jugendlichen eine Kontrolle des Verfahrens durch den Strafverteidiger zum empfehlen. Für einen jungen Menschen kann eine Verhandlung gravierende Auswirkungen auf die Zukunft haben. Es ist daher besonders wichtig, die Tat und all Ihre Umstände aufzuklären und auf ein, für den jugendlichen Delinquenten, günstiges Urteil hinzuarbeiten.

Als Strafverteidiger in Berlin unterstütze ich Sie bei allen Fragen zum Jugendstrafrecht.

Strafverteidiger Berlin - Jugendstrafrecht ist eine Internetseite von Rechtsanwalt Florian Schoenrock.